Ausbildung

Brandschutztraining in Ihrem Betrieb

Der Umstand , dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“

( Oberverwaltungsgericht Münster, 10 A 636/86 vom 11.12.1987 )

Was würden Sie machen, wenn es in Ihrer Firma im Büro, Werkstatt oder Lagerbereich plötzlich brennen würde? Wissen Sie wo ihre Fluchtwege sind? Wissen Sie wo sich der nächste Feuerlöscher befindet? Haben Sie schon einmal einen Feuerlöscher in der Hand gehalten oder benutzt? Nein? Dann sollten Sie es so schnell wie möglich lernen, denn im Brandfall zählt jede Sekunde.

Ziel einer Brandsimulation: 
Das Ziel ist es, Ihren Mitarbeitern die Angst vor einem Ernstfall zu nehmen, den Umgang mit Feuerlöscheinrichtung zu trainieren und so kleine Vorkommnisse mit großem Schaden zu vermeiden.

Theoretischer Unterricht:

  • Vorbeugender Betrieblicher Brandschutz
  • Abwehrender Betrieblicher Brandschutz

Brandschutztraining praktisch:

  • richtige Handhabung Feuerlöscher am Simulationsgerät
  • Fire Trainer inkl. Fettexplosion Computerbrand,
  • Papierkorbbrand & Flächenbrand

Welche Vorschriften muss der Unternehmer beachten um nicht in Brandfall einen Personen oder Sachschaden zu erleiden.

  • Feuerlöscheinrichtungen bereit- und instandhalten, Feuerlöscher / Wandhydranten im Haus, Hydranten auf dem Werksgelände usw.
  • Eingebaute gebäudetechnische Brandschutzgeräte und Objekte instandhalten, RWA- Anlagen, Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandabschottungen, Sprinkleranlagen usw.
  • Mitarbeiter in Sachen Brandschutz unterweisen.

Mitarbeiter müssen an Feuerlöschern einmal im Jahr geschult werden.

  • Arbeitsschutzgesetz: § 10 & § 12
  • Unfallverhütungsvorschriften Grundsätze der Prävention: BGV A 1 § 4 & § 22
  • Brandbekämpfung im Kleinbetrieb : BGI 560 Abschnitt 12.7.3
  • Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden: BGI 560 Abschnitt 12.9.6
  • Betriebssicherheitsverordnung § 9 Punkt 2
  • Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern:ASR 2.2
  • Arbeitsstätten- Richtlinie Feuerlöscheinrichtung: ASR 13/6.2

Lösungsvorschlag für den Unternehmer:

Lassen Sie Ihre Mitarbeiter einmal jährlich von einer Fachfirma in Sachen Feuerlöscher unterweisen.

Wir möchten ihnen diese Dienstleistung sehr gern anbieten und näher bringen.
Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Termin mit uns.